Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines Vertragspartner ist:

Nici Muenzenberger Fotoart

Nicole Münzenberger, Wasserhausstr. 6, 63785 Obernburg a. Main 

info@niciweddingphotography.com

I. Allgemein

1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. 

2. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. 

4.Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. 

5. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande. 

II. Nutzungs- und Urheberrecht

1. Das Urhe­ber­recht der Fotografien liegt immer beim Fotografen. 

2. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzenungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt. 

3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen. 

4. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein, egal welcher Form, durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. 

5. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder für den privaten Gebrauch in Online– und Print­me­dien ist der Fotograf, als Urhe­ber der Fotografien zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

6. Der Auftragnehmer darf die Fotografien für sein Portfolio (Website, Social Media, Mappen, Werbematerial, Messen, Magazine) verwenden, sofern eine Genehmigung des Kunden schriftlich erteilt wurde. Sollten die Aufnahmen nicht für Werbezwecke genutzt werden dürfen, wird ein Werbeausfall von 20 % des Shootingpreises berechnet.

7. Die Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt nicht.

III. Vergütung

1. Für die Erstellung der Fotografien wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Mieten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen. 

2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers. 

3. Die Zahlung erfolgt per Barzahlung am Tag des Termines oder als Vorrauszahlung per Überweisung. Bei Hochzeiten auf Rechnung. 

4. Bei Buchungen von einem Hochzeitspaket wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrags fällig. Bei Paar/- Babybauch/- Neugeborenen oder Familienaufnahmen ist der volle Betrag vor Ort zu zahlen oder als Vorauszahlung per Überweisung fällig. 

5. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, falls nicht anders Vereinbart, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen. 

6. Falls der Kunde bei einer Hochzeitsreportage die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene Stunde 300 €. Falls der Kunde bei einem Portrait-, Paar- oder Familienshooting die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene halbe Stunde 150 €. 

IV. Haftung 

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. 

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

V. Stornierungsfristen 

1. Bei Absage des Auftraggebers: Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe der Anzahlung von 25% vom Gesamtbetrag einbehalten, oder fällig. Bei einer Stornierung ab 30 Tagen vor der Hochzeit wird jedoch insgesamt 70% des Gesamtbetrags fällig. Bei sämtlichen anderen Shootings werden bei Vertragsrücktritt oder Terminabsagen 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Im Falle des Eintreten von Krankheiten, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder ähnliches, die nicht in der Macht des Auftraggebers liegen, ist die Verschiebung des Termins möglich. 

2. Bei Absage des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer behält sich vor, jederzeit, auch bereits gebuchte Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Im Falle der Absage des Auftragnehmer wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet. Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss.

3. Die Buchung eines Shootings oder einer Hochzeitsreportage ist erst nach Eingang des Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags verbindlich bei dem Auftragnehmer reserviert. Sollte diese nicht innerhalb der 14 Tage erfolgen, bleibt dem Fotografen vorbehalten, die Zusammenarbeit aus diesem oder anderen triftigen Gründen zu stornieren.

VI. Bearbeitung

1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden. 

2. Die nachträgliche Bear­beitung von Fotografien des Fotografen sowie ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung ist untersagt, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, Anwendungen von Filtern und Presets. 

3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Fotografien des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 

VII. Speicherdauer der Fotografien

Der Auftragnehmer speichert die Fotografien für 6 Monate auf externen Festplatten. Danach werden diese unwiderruflich gelöscht. Es besteht kein Anspruch auf ein ein längeres Aufbewahren. In dem Zeitraum von 6 Monaten können beliebig oft Fotografien nachgefordert werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Fall des Verlustes der Fotografien des Auftraggebers. 

VIII. Datenschutz 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. 

VIIII. Wiederruf 

Widerrufsbelehrung für Verträge, bei denen eine Dienstleistung erbracht wird ist der Auftragnehmer das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren.